Beitragsstruktur

Vereinsbeitrag

Passive 5,00€ / monatlich
Schüler (bis 13 Jahre) 7,00€ / monatlich
Jugendliche (14 - 17 Jahre) 7,00€ / monatlich
Hobby-Spieler 6,00€ / monatlich
Herren 10,00€ / monatlich

 

Die Aufnahmegebühr beträgt zur Zeit 5,00 €. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Januar für das Jahr abgebucht. Bei den Neuzugängen erfolgt die Abbuchung inklusive Aufnahmegebühr, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Aufnahmeantrages.

Abteilungsordnung
der Tischtennisabteilung

§ 1 Status der Abteilung


Die Tischtennisabteilung des SuS Oberaden 1921 e.V. verfolgt die Ziele der Satzung des
Gesamtvereins. Die Abteilung ist Mitglied im Westdeutschen Tischtennisverband.

§ 2 Organe der Abteilung

Die Organe der Abteilung sind

(1) die Mitgliederversammlung

(2) der Vorstand

 

§ 3 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen.
(2) Ihr gehören alle Abteilungsmitglieder an. Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
(3) Zur Mitgliederversammlung ist schriftlich in einer Frist von 2 Wochen unter Bekanntgabe
der Tagesordnung einzuladen. Die schriftliche Einladung erfolgt durch Aushang in den
Übungshallen. Zudem erfolgt die Bekanntgabe in der lokalen Tagespresse.
(4) Der Mitgliederversammlung obliegt:
- die Änderung dieser Satzung
- die Wahl des Vorstandes
- die Wahl von Ehrenmitgliedern
- die Wahl von zwei Kassenprüfern
- die Wahl des Mitgliedes des Ehrenrates des Gesamtvereins
- die Beschlußfassung über die Höhe der Beiträge
- die Entlastung des Vorstandes
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Delegiertentag des SuS Oberaden
(5) Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 1/5 der stimmberechtigten
Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen. Der
Vorstand hat innerhalb von 7 Tagen unter Wahrung einer 14-tägigen Einladungsfrist die
Versammlung einzuberufen.

§ 4 Der Vorstand

(1) Der Vorstand der Abteilung besteht aus den folgenden zehn Mitgliedern
- Vorsitzender/in
- stellv. Vorsitzender/in
- Geschäftsführer/in
- Kassierer/in
- Schriftführer/in
- Spielleiter/in
- Pressewart/in
- Jugendleiter/in
- Schülerwart/in
- Mädchenwart/in
- Webmaster

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
(3) Dem Vorstand müssen mindestens fünf, von der Mitgliederversammlung gewählte,
Vorstandsmitglieder angehören. Gemäß der Satzung des Gesamtvereins müssen dem
Abteilungsvorstand Abteilungsleiter/in, Geschäftsführer/in, Jugendleiter/in und
Kassierer/in angehören. Alle anderen Posten kann der gewählte Abteilungsvorstand bis
zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch besetzen.
(4) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens fünf Vorstandsmitgliedern
beschlußfähig. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
(5) Die Vorstandsmitglieder sind an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden.
(6) Nach jeder Vorstandssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist den Mitgliedern
des Vorstandes spätestens mit der Einladung zur neuen Sitzung vorzulegen.

§ 5 Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand vertritt die Abteilung und regelt sämtliche Abteilungsangelegenheiten in
den Grenzen der Gesamtvereinssatzung.
Dem Vorstand insgesamt obliegt es insbesondere:
- Trainer und Übungsleiter einzustellen und abzulösen
- sportliche und außersportliche Veranstaltungen zu planen und durchzuführen
- die Mitglieder zu informieren und zu betreuen
- die Mitgliederversammlung einzuberufen
- über das Abteilungsvermögen zu verfügen, insbesondere Ausgaben zu genehmigen
(2) Die Vorstandsmitglieder nehmen im einzelnen regelmäßig die folgenden Aufgaben wahr:
a) Vorsitzender/in
- Repräsentation der Abteilung
- Vertretung der Abteilung im Gesamtverein
- Einladung zur Vorstandssitzung
- Leitung der Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung
- Organisation der Vorstandsarbeit
b) stellv. Vorsitzender/in
- Repräsentation der Abteilung
- Planung von Sonderveranstaltungen
c) Geschäftsführer/in
- Wahrnehmung des Geschäfts der laufenden Vereinsverwaltung
d) Kassierer/in
- Erstellung eines Haushaltsplanes und eines jährlichen Kassenberichts sowie
Quartalsberichte
- Vorstellung der Berichte und Pläne in der Mitgliederversammlung
- Wahrnehmung der laufenden Kassengeschäfte und Kontoführung
e) Schriftführer/in
- Erstellung der Vorstandsprotokolle
f) Spielleiter/in
- Organisation des Spielbetriebes
- Planung von Turnieren
- Vertretung der Abteilung im Westdeutschen Tischtennisverband
g) Pressewart/in
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
h) Jugendleiter/in
- Organisation und Koordinierung der Aktivitäten im Jugendbereich
- Organisation des Spielbetriebes im Jugendbereich
- Vertretung der Abteilung im Westdeutschen Tischtennisverband
i) Schülerwar/in
- Organisation des Spielbetriebes im Schülerbereich

j) Mädchenwart/in
- Organisation des Spielbetriebes im Mädchenbereich
k) Webmaster
- Bearbeitung der Homepage
Dem Vorstand bleibt es freigestellt, einzelne Aufgaben anders zuzuweisen.

§ 6 Kassenprüfer

(1) Die Prüfung der Kasse obliegt den von der Mitgliederversammlung gewählten
Kassenprüfern.
(2) Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und beantragen ggf. die
Entlastung des Vorstandes.

§ 7 Änderung der Abteilungsordnung

Die Abteilungsordnung kann mit 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder auf einer ordnungsgemäß zustandegekommenden Mitgliederversammlung
geändert werden.

§ 8 Schlußbestimmungen

(1) Die Abteilungsordung wurde von der Mitgliederversammlung am 13.02.2029
angenommen und tritt am gleichen Tage in Kraft.
(2) Die Satzung vom 30.05.1999, tritt am gleichen Tage außer Kraft.


Bergkamen, den 13.02.2022

 

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